§ 34 Abs 7 EStG 1988
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin, die deswegen zu zahlen sind, weil die Ehegattin aufgrund einer Erkrankung nicht mehr über regelmäßige Einkünfte verfügt, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.
§ 34 Abs 7 EStG 1988
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin, die deswegen zu zahlen sind, weil die Ehegattin aufgrund einer Erkrankung nicht mehr über regelmäßige Einkünfte verfügt, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.