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Unterhaltsleistungen an die geschiedene, kranke Ehegattin sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 88 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 34 Abs 7 EStG 1988

Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin, die deswegen zu zahlen sind, weil die Ehegattin aufgrund einer Erkrankung nicht mehr über regelmäßige Einkünfte verfügt, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.

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