gem § 24 Abs 3 VwGG an. Unter "Überreichung" iSd § 24 Abs 3 VwGG ist der Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim VwGH zu verstehen
§ 17a Abs 1 VfGG
gem § 24 Abs 3 VwGG an. Unter "Überreichung" iSd § 24 Abs 3 VwGG ist der Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim VwGH zu verstehen
§ 17a Abs 1 VfGG