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Bei Abtretung einer an den VfGH gerichteten Beschwerde an den VwGH (gem Art 144 Abs 3 B-VG) fällt neben der Gebühr gem § 17a Abs 1 VfGG auch eine Gebühr

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 760 Heft 24 v. 15.12.1999

gem § 24 Abs 3 VwGG an. Unter "Überreichung" iSd § 24 Abs 3 VwGG ist der Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim VwGH zu verstehen

§ 17a Abs 1 VfGG

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