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Der Vertreter ist verpflichtet, das mit der Erfüllung abgrechtlicher Pflichten betraute Personal zu überwachen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 753 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 9 Abs 1 BAO

§§ 80 ff BAO

1. Wenn der iSd § 9 Abs 1 BAO verantwortliche Vertreter seine abgrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann.

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