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Abgrenzung Wertanlage und Hausrat

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 749 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 15 Abs 1 Z 1 lit a ErbStG

1. Über die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Hausrat entscheidet nicht dessen Wert, sondern ob derartige Gegenstände gewöhnlicherweise zur Wohnung gehören.

2. Sammlungen - eine Mehrzahl von Gegenständen, die ein bestimmtes System zusammenhält, die nicht zum Gebrauch bestimmt sind und die durch ihre Vereinigung erst ihren Wert erhalten - fallen nicht unter den Begriff Hausrat.

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