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Keine Unbilligkeit der AbgEinhebung bei gesichertem Lebensunterhalt aber Wegfall der Möglichkeit zur Bildung von Reserven

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 706 Heft 23 v. 1.12.1999

§ 236 Abs 1 BAO

§ 183 Abs 1 NÖ Abgabenordnung

Eine Unbilligkeit der AbgEinhebung liegt nicht vor, wenn trotz AbgEinhebung der Lebensunterhalt des AbgSchuldners gesichert ist, er aber keine Reserven bilden und keinen Bankkredit aufnehmen könnte.

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