§ 216 Abs 3 WAO
1. Wird gegen einen Aussetzungs-B der AbgBeh erster Instanz nicht nur eine Berufung erhoben, sondern auch die Fortsetzung des Berufungsverfahrens beantragt, ist der Aussetzungs-B gem der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 216 Abs 3 WAO ex lege außer Kraft getreten.