- EStG 1972 § 2 Abs 2, § 95 Abs 2; KStG 1966 § 8 Abs 1: Zuwendungen einer Mutterges an eine liebhabereiverdächtige Tochterges im Interesse des Gesellschafters der Mutterges sind als verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu qualifizieren
- EStG 1988 § 4 Abs 1: Eine bloß vorübergehende Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes vor Beginn der tatsächlichen betrieblichen Nutzung steht der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen
- EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 5: Voraussetzung für die Erwirkung eines B iSd § 4 Abs 4 Z5 EStG 1988
- EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 5: Voraussetzung für die Erwirkung eines B iSd § 4 Abs 4 Z5 EStG 1988
- EStG 1988 § 16 Abs 1: Weder ein Rückabtretungsanbot noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines GmbH Anteils als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
- EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 9: Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes nur für die ersten 15 Tage; auch wiederkehrende Beschäftigungen an einzelnen, nicht zusammenhängenden Tagen sind bei der Berechnung dieses Zeitraumes zu berücksichtigen
- EStG 1988 § 16 Abs 1, § 18 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a: Abzugsfähigkeit der Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung
- EStG § 20 Abs 1 Z 1 lit d; BAO § 115 Abs 2, § 183 Abs 4: Arbeitszimmer eines Lehrers; Aufwendungen für Berufskleidung; Verstoß gegen das auch im AbgVerfahren zu beachtende Überraschungsverbot
- EStG 1988 § 22 Z 1 lit b: Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit der eines Ziviltechnikers ist es nicht erforderlich, daß die Tätigkeit dem gesamten Tätigkeitsbereich des Ziviltechnikers entspricht
- EStG 1988 § 22 Z 2, GewStG § 1: Abgrenzung zwischen Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb bei einem GmbH-Gf
- EStG 1988 § 68 Abs 1: Das Vorliegen einer Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit führt noch nicht dazu, daß ein Teil des für solche Arbeiten bezahlten Lohnes steuerfrei ist
- KStG 1966 § 8 Abs 1: Die Absicht der Vorteilsgewährung ist dann nicht zu unterstellen, wenn die Ges nach Kenntnis des vom Gesellschafter in Anspruch genommenen Vorteils alles unternimmt, um ihn rückgängig zu machen
- KStG 1988 § 8 Abs 2: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer Kapitalges zuzurechnen, wenn die von der Ges gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahestehenden Person zufließen
- KStG 1988 § 8 Abs 2: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer Kapitalges zuzurechnen, wenn die von der Ges gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahestehenden Person zufließen
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1: Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen Zuschußempfänger und Zuschußgeber
- UStG 1972 § 12 Abs 1; BAO § 23: Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug, wenn der Unternehmer weder Sitz noch Betriebsstätte im Inland hat
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 14; BAO § 34 Abs 1, § 39, § 40 Abs 1, § 41 Abs 1, § 183 Abs 4: Kriterien für das Vorliegen der Gemeinnützigkeit eines Vereins
- GGG § 7 Abs 1 Z 1, TP 1 Anm 2, GEG § 7 Abs 3, ZPO § 187 Abs 1, § 433 Abs 1: Es liegt kein prätorischer Vergleich vor, wenn ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen wird;
- HGB § 277, § 278; GGG § 30 Abs 2 Z 1, TP 10: Auslösung einer Amtshandlung durch die Einreichung gem § 278 HGB
- GrEStG § 1; UmgrStG § 23 Abs 1, § 27 Abs 1; BAO § 21; VwGG § 28 Abs 1 Z 4: Im Rahmen der GrESt ist an die äußere zivilrechtliche Gestaltung anzuknüpfen
- GrEStG 1987 § 1 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 3, § 5 Abs 1 Z 2: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen zwei der GrESt unterliegende Erwerbsvorgänge vor
- GrEStG 1987 § 1 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 3, § 5 Abs 1 Z 2: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen zwei der GrESt unterliegende Erwerbsvorgänge vor
- BAO § 9 Abs 1, § 80: Reichen die vorhandenen Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger nicht aus, hat der Vertreter darzutun, daß er den AbgGläubiger bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat
- BAO § 9, § 80: Keine Befreiung von der Verantwortung bei der Übertragung der abgrechtlichen Pflichten auf eine andere Person durch den verantwortlichen Vertreter
- BAO § 9, § 80; EStG 1988 § 78 Abs 3: Anteilige Verwendung der vorhandenen Geldmittel für AbgSchulden zur Vermeidung des Verschuldens
- BAO § 115 Abs 2, § 183 Abs 4, § 289 Abs 1, § 293 Abs 1; EStG 1988 § 16: Eine Berufungsentscheidung ist eine selbständige und unabhängig vom erstinstanzlichen B zu treffende Entscheidung und tritt an dessen Stelle;
- BAO § 210 Abs 4, § 217, UStG 1994 § 21: Die Säumniszuschlagspflicht entsteht, wenn eine Abg nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird
- BAO § 216, § 239 Abs 1: Die Rechtmäßigkeit der den Buchungen zugrundeliegenden AbgFestsetzungen ist im AbgFestsetzungsverfahren - und nicht im Abrechnungsbescheidverfahren - zu klären
- BAO § 232 Abs 1: Erlassen eines Sicherstellungsauftrages bei einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abg
- BAO § 232 Abs 1: Erlassen eines Sicherstellungsauftrages bei einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abg
- BAO § 239: Keine Rückzahlung des beantragten Guthabens bei Aufzehrung des Guthabens im Zeitpunkt der Entscheidung
- VwGG § 24 Abs 3; GebG § 14 TP 6 Abs 5 Z 1, § 11 Z 1: Gebührenschuld entsteht erst mit dem Einlangen der Beschwerde beim VwGH
- FinStrG § 62 Abs 3, § 117 Abs 2, § 152 Abs 1; B-VG Art 129a Abs 1 Z 2: Die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt obliegt dem Vorsitzenden des Berufungssenates
- VwGG § 24 Abs 3; GebG § 14 TP 6 Abs 5 Z 1, § 11 Z 1: Gebührenschuld entsteht erst mit dem Einlangen der Beschwerde beim VwGH