§ 4 Abs 3 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgabe ist die Verwendung der Mittel maßgeblich. Die Bezahlung der ESt dient nicht dem Betrieb.
§ 4 Abs 3 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgabe ist die Verwendung der Mittel maßgeblich. Die Bezahlung der ESt dient nicht dem Betrieb.