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Abgrenzung zwischen Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb bei einem GmbH-Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 607 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 1 GewStG

Die Einkünfte eines GmbH-Gf können aufgrund überwachender Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zugeordnet werden.

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