§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 1 GewStG
Die Einkünfte eines GmbH-Gf können aufgrund überwachender Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zugeordnet werden.
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 1 GewStG
Die Einkünfte eines GmbH-Gf können aufgrund überwachender Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zugeordnet werden.