§ 83 Abs 1 FinStrG
Das Eingeständnis, Anabolika gekauft zu haben, die im Inland im legalen Handel nicht erhältlich sind, rechtfertigt bei Einleitung eines FinStrafVerfahrens den Verdacht vorsätzlichen Handelns eines AbgHehlers.
VwGH 04.03.1999, 98/16/0410