§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
1. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG knüpft an einen wirtschaftlichen Vorgang an und ist daher der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 BAO zugänglich.
§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
1. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG knüpft an einen wirtschaftlichen Vorgang an und ist daher der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 BAO zugänglich.