§ 36 EStG 1988
§ 11 Abs 3 GewStG 1953
Die Sanierungsfähigkeit des Betriebes ist eine der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes. Demnach liegt keine begünstigte Sanierung vor, wenn der Schulderlass gegenüber einem Unternehmen erfolgt, das sich aufgelöst hat oder sich im Stadium der Abwicklung befindet. Das Unternehmen muss vielmehr durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben.