§ 9 Abs 1 BAO
§ 80 Abs 1 BAO
Die Betrauung von Prokuristen mit steuerlichen Agenden enthebt den Geschäftsführer einer GmbH nicht von seiner Pflicht, die Tätigkeit dieser Personen in einer Weise zu überwachen, die es ausschließt, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben.