Notwendige Fahrten zu bzw zwischen verschiedenen Tätigkeitsorten bleiben bei der Überprüfung der Ausschließlichkeit oder des Überwiegens einer Tätigkeit nach § 68 Abs 5 EStG 1988 außer Betracht (Auswechseln und Entsorgen mobiler WC-Anlagen)
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 50 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999