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Die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens als Folge eines freiwillig gesetzten Verhaltens stellt keine außergewöhnliche Belastung dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 40 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 34 Abs 1 EStG 1988

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