bei Einräumung eines (primären) Kapitalanspruches aus einer Lebensversicherung kann niemals von einer Abfindung eines Anspruches auf rentenmäßige Zahlung die Rede sein
§ 67 Abs 6 und 8 EStG 1972
§ 86 Abs 2 EStG 1972
bei Einräumung eines (primären) Kapitalanspruches aus einer Lebensversicherung kann niemals von einer Abfindung eines Anspruches auf rentenmäßige Zahlung die Rede sein
§ 67 Abs 6 und 8 EStG 1972
§ 86 Abs 2 EStG 1972