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Für die Berechnung des Nettoproduktionswertes des Jahres 1996 sind nur die Umsätze der Monate Juni bis Dezember heranzuziehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 63 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 1 Abs 1 EnAbgVergG

§ 4 Abs 1 EnAbgVergG

Für die Berechnung des Nettoproduktionswertes des Jahres 1996 sind nur die Umsätze der Monate Juni bis Dezember heranzuziehen.

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