§ 3 Abs 1 KommStG
1. Für die Best des KommSt-rechtlichen Unternehmens ist die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen von Bedeutung.
2. Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen haben.