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Prämienzahlungen an im EWR-Raum ansässige Versicherungsunternehmen sind als Sonderausgabe gem § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 abzugsfähig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 505 Heft 18 v. 15.9.1999

§ 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988

Siehe auch 26.01.1999, 98/14/0125 und 17.02.1999, 98/14/0084.

1. Eine „Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb“ gem § 18 Abs 1 Z 2 EStG gilt für in Österreich nicht ansässige (= weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland habende) Versicherungsunternehmen dann als erteilt, wenn diese in ihrem zum EWR gehörenden Ansässigkeitsstaat zugelassen sind (vgl die RL 92/96/EWG , ABl L 360 vom 9. 12. 1992; § 1a Abs 1 VAG, BGBl 1994/652).

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