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Berichtigung gem § 16 UStG nicht bereits bei Konkurseröffnung. Pflicht der AbgBeh zur Geltendmachung von Rechten im Konkurs- und Zwangsausgleichsverfahren vor Inanspruchnahme der Vertreterhaftung gem §§ 9, 80 ff BAO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 476 Heft 17 v. 1.9.1999

§ 5 Abs 1Z 1 GrEStG

Zur näheren Begründung siehe 29.04.1998, 97/16/0234 bis 97/16/0238, ÖStZB 1998, 829.

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