Keine Bauherreneigenschaft, wenn Liegenschaftserwerb an ein konkret durchgeplantes Bauprojekt gebunden ist; in diesem Fall sind auch die Baukosten in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 415 Heft 15 v. 1.8.1999