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Ausmaß und Entwicklung der Verluste als wesentliches Indiz. Für Liebhabereibeurteilung ist immer die konkrete Einkunftsquelle Beurteilungseinheit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 341 Heft 12 v. 15.6.1999

§ 1 Abs 1 Liebhaberei-VO BGBl 1990/322

§ 1 Abs 1 Liebhaberei-VO BGBl 1993/33

1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste sind ein wesentliches Indiz dafür, ob innerhalb des Beobachtungszeitraumes, innerhalb dessen anhand objektiver Umstände die Gesamtgewinnerzielungsabsicht nachvollziehbar sein muss (vgl § 1 Abs 1 zweiter Satz der Liebhaberei-VO), Anzeichen für eine gewinnbringende Tätigkeit bestanden.

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