§ 1 Abs 1 Liebhaberei-VO BGBl 1990/322
§ 1 Abs 1 Liebhaberei-VO BGBl 1993/33
1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste sind ein wesentliches Indiz dafür, ob innerhalb des Beobachtungszeitraumes, innerhalb dessen anhand objektiver Umstände die Gesamtgewinnerzielungsabsicht nachvollziehbar sein muss (vgl § 1 Abs 1 zweiter Satz der Liebhaberei-VO), Anzeichen für eine gewinnbringende Tätigkeit bestanden.