Zurückweisung einer Berufung als unzulässig mangels rechtlich existenter Bescheide gem § 273 Abs 1 lit a BAO; bei unzulässiger Berufung ist auch der Beitritt zur Berufung zurückzuweisen
§ 81 Abs 2 BAO
Zurückweisung einer Berufung als unzulässig mangels rechtlich existenter Bescheide gem § 273 Abs 1 lit a BAO; bei unzulässiger Berufung ist auch der Beitritt zur Berufung zurückzuweisen
§ 81 Abs 2 BAO