§ 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Da sich der Beratungsvertrag mit dem Steuerberater im Beschwerdefall unbestritten im wesentlichen auf die Gewinnermittlung hinsichtlich des Betriebes des Bf bezogen hat, ist der Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben, die Schadenersatzleistung für einen Beratungsfehler somit betrieblich veranlasst.