§ 16 Abs 1 EStG 1988
§ 20 Abs 1 EStG 1988
1. Künstlerische Literatur und der Besuch von künstlerischen Messen und Ausstellungen ist nicht nur für AHS-Lehrer des Faches „Bildnerische Erziehung“, sondern von allgemeinem Interesse. Entsprechende Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar.