Für die bescheidmäßige Vornahme von Sicherungsmaßnahmen gem Art 12 des Vertrages ist eine Erklärung über die Vollstreckbarkeit sowie ein Verweis auf Art 12 erforderlich
Für die bescheidmäßige Vornahme von Sicherungsmaßnahmen gem Art 12 des Vertrages ist eine Erklärung über die Vollstreckbarkeit sowie ein Verweis auf Art 12 erforderlich