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Stmk BauO 1968 idF 1989/14 § 6a:Gegenleistung aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages keine „Eigenleistung“ iSd Abs 5; konkrete Gegenleistung der öff Hand für das betreffende Grundstück beim Aufschließungsbeitrag nicht erforderlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 265 Heft 9 v. 1.5.1998

§ 6a Stmk BauO 1968 idF LGBl 1989/14

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