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KStG 1966 § 8 Abs 1; KStG 1988 § 8 Abs 2: Liegt das Hauptmotiv für eine Pensionszusage an den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Honorierung des Aufbaues des vormaligen Einzelunternehmens des Gesellschafters,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 246 Heft 9 v. 1.5.1998

ist das Vorliegen einer verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung begründet

§ 8 Abs 1 KStG 1966

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