KStG 1966 § 8 Abs 1; KStG 1988 § 8 Abs 2: Liegt das Hauptmotiv für eine Pensionszusage an den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Honorierung des Aufbaues des vormaligen Einzelunternehmens des Gesellschafters,
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 246 Heft 9 v. 1.5.1998
ist das Vorliegen einer verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung begründet