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EStG 1988 § 34 Abs 8: Auch bei einem im Ausland gelegenen Wohnort des Kindes kann der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes zustehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 245 Heft 9 v. 1.5.1998

§ 34 Abs 8 EStG 1988

Der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 EStG für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes steht auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt.

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