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EStG 1972 § 2 Abs 2 und 3, §§ 16, 28; EStG 1988 § 2 Abs 2 und 3, §§ 16, 28; UStG 1972 § 2 Abs 5 Z 2; LiebhabereiVO 1990 § 1: Einzelne Wohnungen eines Mietwohnhauses stellen getrennte Beurteilungseinheiten für die Liebhabereibetrachtung dar,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 238 Heft 9 v. 1.5.1998

wenn sie an verschiedene Personen vermietet sind oder aufgrund anderer Merkmale unterschiedliche und voneinander unabhängige, wirtschaftlich abgrenzbare Nutzungsvereinbarungen vorliegen. Eine Änderung der Bewirtschaftung liegt bei der Abänderung von mit Mietern abgeschlossenen Mietverträgen vor, die eine wesentliche Erhöhung der Mietzinse gegenüber früher vereinbarten Mietzinsen zum Gegenstand haben

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