wenn sie an verschiedene Personen vermietet sind oder aufgrund anderer Merkmale unterschiedliche und voneinander unabhängige, wirtschaftlich abgrenzbare Nutzungsvereinbarungen vorliegen. Eine Änderung der Bewirtschaftung liegt bei der Abänderung von mit Mietern abgeschlossenen Mietverträgen vor, die eine wesentliche Erhöhung der Mietzinse gegenüber früher vereinbarten Mietzinsen zum Gegenstand haben