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BAO §§ 9, 80: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können - solange die erlassenen abgabenrechtlichen Bescheide dem Rechtsbestand angehören - im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 216 Heft 8 v. 15.4.1998

§ 9 BAO

§ 80 BAO

1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können - solange die erlassenen abgabenrechtlichen Bescheide dem Rechtsbestand angehören - im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden.

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