GGG TP 1 Anm 3, TP 2 Anm 3, TP 3 Anm 2: Wird im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Klage noch vor Zustellung der Berufung (gegen ein Versäumungsurteil) unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, so wird die Gebührenpflicht für die Berufung dadurch nicht aufgehoben
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 210 Heft 8 v. 15.4.1998