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GGG § 18 Abs 1; GEG § 7 Abs 3: Klage nach § 54 Abs 1 ASGG - die Wirkungen des Vergleichs erstrecken sich nicht nur auf die vergleichschließenden Prozeßparteien

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 208 Heft 8 v. 15.4.1998

§ 18 Abs 1 GGG

§ 7 Abs 3 GEG

1. Die Klage nach § 54 Abs 1 ASGG ist ein nach seinem Schutzzweck den sog Verbandsklagen verwandtes Instrument mit der Rechtsnatur einer Feststellungsklage iSd § 228 ZPO, allerdings ohne Subsidiarität gegenüber der Leistungsklage eines der materiell Betroffenen.

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