FLAG 1967 § 6 Abs 5: Die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe stellt eine die (erhöhte) Familienbeihilfe ausschließende Heimerziehung dar
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 205 Heft 8 v. 15.4.1998