§ 4 EStG 1972 (1988)
§ 20 EStG 1972 (1988)
Erscheint hinsichtlich einer Darlehensaufnahme für einen Teil des ursprünglich aufgenommenen Darlehens aufgrund unmittelbarer Zuordnung die betriebliche Veranlassung durch die betriebliche Tätigkeit des StPfl nicht gegeben, so ist insofern auch ein Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben ausgeschlossen.