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EStG 1988 § 10 Abs 3: Es ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand darstellt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 196 Heft 8 v. 15.4.1998

§ 10 Abs 3 EStG 1988

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