vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1988 §§ 4, 5: Wird eine Liegenschaft zu mehr als 80 % betrieblich oder privat genutzt, erfolgt keine Aufteilung. Eine „Nutzungseinlage“ kommt nur in Betracht,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 193 Heft 8 v. 15.4.1998

wenn das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes der betrieblichen Nutzung dem Privatvermögen zuzurechnen ist

§ 4 EStG 1988

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!