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B-VG Art 7 Abs 1; StGG Art 5; KStG 1988 §§10, 12: Erwirbt eine Körperschaft eine Beteiligung, mit welcher nur ein steuerpflichtiger Veräußerungserlös erzielt werden kann

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 94 Heft 5 v. 1.3.1998

(nicht hingegen ein steuerfreier Beteiligungsertrag), so sind die Zinsen für die Finanzierung der Beteiligung vom Veräußerungserlös abzuziehen

Art 7 Abs 1 B-VG:

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