§ 243 BAO
Eine Berufung ist nur gegen Bescheide, welche die AbgBeh erster Instanz erlassen hat, zulässig.
VwGH 15.01.1997, 96/13/0194
§ 243 BAO
Eine Berufung ist nur gegen Bescheide, welche die AbgBeh erster Instanz erlassen hat, zulässig.
VwGH 15.01.1997, 96/13/0194