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BAO § 243: Eine Berufung kann nur gegen erstinstanzliche Bescheide erhoben werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 56 Heft 3 v. 1.2.1998

§ 243 BAO

Eine Berufung ist nur gegen Bescheide, welche die AbgBeh erster Instanz erlassen hat, zulässig.

VwGH 15.01.1997, 96/13/0194

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