§ 14 TP 6 GebG
1. Ein über amtlichen Auftrag überreichtes Schriftstück erfüllt insofern nicht den Tatbestand nach § 14 TP 6 GebG, als darin nicht ein neuerliches Ansuchen gestellt wird.
2. Über amtliche Aufforderung zu einer - nach Auffassung der VerwaltungsBeh - unklaren Eingabe nachgereichte Schriftstücke haben zwar auf Art und Umfang des im ursprünglichen Schriftsatz gestellten Ansuchens und somit auf Höhe und Ausmaß der festen Gebühr, der die ursprüngliche Eingabe unterliegt, Einfluss, erfüllen jedoch nicht deswegen, weil dadurch die ursprünglich angestrebte Amtshandlung vorgenommen werden kann, selbst den Tatbestand einer Eingabe.