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GebG § 2 Z 2 und 3, § 14 TP 6: Persönliche Gebührenbefreiung für Gebietskörperschaften; Tarifpost: Eingaben einer Gemeinde in Lohnsteuerangelegenheiten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 45 Heft 3 v. 1.2.1998

§ 2 Z 2 GebG

Die Befreiung nach § 2 Z 2 GebG kann einer Gebietskörperschaft nur dort zukommen, wo sie eine Tätigkeit entfaltet, zu der sie in Besorgung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben unmittelbar durch das Gesetz verpflichtet ist.

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