§ 3 ErbStG
§ 7 ErbStG
Wenn auch die Sparbücher „für die Familie“ gegeben worden sein sollen, dann wurde damit allenfalls bloß eine Widmung, für welche Zwecke diese zu verwenden sind, verfügt, nicht aber auch eine Schenkung (zu gleichen Teilen) an die Ehegattin vorgenommen.