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UStG 1972 § 2 Abs 3: Ob Vermietung und Verpachtung durch eine KöR vorliegt, ist nach § 1090 ABGB (Bestandvertrag) zu beurteilen. Die Verrechnung bloß anteiliger Lohn- und Betriebskosten begründet keinen Bestandvertrag nach ABGB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 41 Heft 3 v. 1.2.1998

§ 2 Abs 3 UStG 1972

1. Ob eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gem § 2 Abs 3 letzter Teilsatz vorliegt, ist ausschließlich danach zu beurteilen, ob ein Bestandvertrag nach § 1090 ABGB vorliegt.

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