§ 2 Abs 3 UStG 1972
1. Ob eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gem § 2 Abs 3 letzter Teilsatz vorliegt, ist ausschließlich danach zu beurteilen, ob ein Bestandvertrag nach § 1090 ABGB vorliegt.
§ 2 Abs 3 UStG 1972
1. Ob eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gem § 2 Abs 3 letzter Teilsatz vorliegt, ist ausschließlich danach zu beurteilen, ob ein Bestandvertrag nach § 1090 ABGB vorliegt.