GewStG 1954 idF Nov BGBl 1988/403 § 26 Abs 2: Die in § 26 Abs 2 GewStG in der Novellenfassung 1988 angeführten Bezüge iSd § 68 Abs 1, 2 und 7 EStG 1988 gehören in ihrer Gesamtheit und nicht nur im lohnsteuerfreien Ausmaß
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 40 Heft 3 v. 1.2.1998
nicht zu den Vergütungen und damit nicht zur Lohnsumme iSd § 26 Abs 1 GewStG