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BAO § 212a: Unterläßt es das FA gesetzwidrigerweise, anläßlich der Erlassung einer BVE den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 781 Heft 22 v. 15.11.1998

so entsteht kein einheitlicher ununterbrochener Aussetzungszeitraum, sofern ein rechtzeitiger Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die AbgBeh zweiter Instanz gestellt wird

§ 212a BAO

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