wenn bei Gesellschaftsgründung bereits eine Steuer vom Nominalwert des gesamten Gesellschaftskapitals entrichtet wurde; Verbot der Erhebung weiterer Steuern in Art 10 der RL unmittelbar anwendbar; spanisches Vorabentscheidungsersuchen
GesSt: RL 69/335/EWG betreffend indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital Art 4, 7, 10