erfüllt die Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung. Für den Ersatz werterhöhender Aufwendungen kann Steuerfreiheit nicht gewährt werden
§ 17 GrEStG 1987
erfüllt die Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung. Für den Ersatz werterhöhender Aufwendungen kann Steuerfreiheit nicht gewährt werden
§ 17 GrEStG 1987